Notarin in Schermbeck

Als Notarin ist es meine Aufgabe, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und Unterschriften zu beglaubigen,
bei denen die Mitwirkung eines Notares gesetzlich vorgeschrieben oder es sachlich sinnvoll ist. Dabei geht es in erster Linie darum, den Willen der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zweifelsfrei zu dokumentieren.
Außerdem weise ich auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin, damit alle Beteiligten sich über das Rechtsgeschäft im Klaren sind, das sich aus ihrer geleisteten Unterschrift rechtlich bindend ergibt.

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

Als Notarin bin ich Trägerin eines öffentlichen Amtes.
Ich übe mein Amt unparteiisch und unabhängig aus. Dabei prüfe ich die Sachverhalte sorgfältig,
kläre die Beteiligten über die Rechtsfolgen und Zusammenhänge auf und berate mit dem Ziel der Konfliktvermeidung.
In persönlichen Gesprächen erläutere ich Ihnen die Vor- und Nachteile sowie mögliche Auswirkungen der zu treffenden Vereinbarungen. Nach der Beurkundung ist meine Arbeit noch nicht zu Ende.
Gemeinsam mit meinem Team führe ich den gesamten Urkundenvollzug aus. Dies beinhaltet beispielsweise die Eintragung in ein öffentliches Register oder die Beschaffung von Genehmigungen. Bei diesen und anderen Aufgaben unterstütze ich Sie notariell.

Welche Rechtsgeschäfte beurkundet eine Notarin?

Der Gesetzgeber hat für wichtige Rechtsgeschäfte von großer Tragweite in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht die Beurkundung durch Notare vorgesehen. In manchen Bereichen ist eine notarielle Begleitung Pflicht, in anderen Bereichen ist sie zumindest dringend zu empfehlen. Ich unterstütze Sie notariell unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

Grundstücksverträge

Gesellschaftsgründungen

Testamente

General- und Vorsorgevollmachten

Schenkungs-/Übergabeverträge

Registeranmeldungen

Erbverträge

Betreuungs-/Patientenverfügungen

Grundpfandrechtsbestellung

Unterschriftsbeglaubigungen

Erbscheinanträge

Eheverträge

Berufsrechtliche Regelungen

Als Notarin unterliege ich den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesnotarordnung (BNotO), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und der Dienstordnungen für Notarinnen und Notare (DONot). Diese Regelungen finden Sie unter folgendem Link: www.notar.de/der-notar/berufsrecht

Ihre Notarin in Schermbeck

Als Notarin ist es meine Aufgabe, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und Unterschriften zu beglaubigen, bei denen die Mitwirkung eines Notares gesetzlich vorgeschrieben oder es sachlich sinnvoll ist. Dabei geht es in erster Linie darum, den Willen der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zweifelsfrei zu dokumentieren. Außerdem weise ich auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin, damit alle Beteiligten sich über das Rechtsgeschäft im Klaren sind, das sich aus ihrer geleisteten Unterschrift rechtlich bindend ergibt.

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

Als Notarin bin ich Trägerin eines öffentlichen Amtes.
Ich übe mein Amt unparteiisch und unabhängig aus. Dabei prüfe ich die Sachverhalte sorgfältig, kläre die Beteiligten über die Rechtsfolgen und Zusammenhänge auf und berate mit dem Ziel der Konfliktvermeidung.
In persönlichen Gesprächen erläutere ich Ihnen die Vor- und Nachteile sowie mögliche Auswirkungen der zu treffenden Vereinbarungen. Nach der Beurkundung ist meine Arbeit noch nicht zu Ende. Gemeinsam mit meinem Team führe ich den gesamten Urkundenvollzug aus. Dies beinhaltet beispielsweise die Eintragung in ein öffentliches Register oder die Beschaffung von Genehmigungen. Bei diesen und anderen Aufgaben unterstütze ich Sie notariell.

Welche Rechtsgeschäfte beurkundet eine Notarin?

Der Gesetzgeber hat für wichtige Rechtsgeschäfte von großer Tragweite in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht die Beurkundung durch Notare vorgesehen. In manchen Bereichen ist eine notarielle Begleitung Pflicht, in anderen Bereichen ist sie zumindest dringend zu empfehlen. Ich unterstütze Sie notariell unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

Gesellschaftsgründungen

Grundstücksverträge

Testamente

Eheverträge

Registeranmeldungen

Unterschriftsbeglaubigungen

Erbverträge

Erbscheinanträge

General- und Vorsorgevollmachten

Schenkungs- und Übergabeverträge

Betreuungs- und Patientenverfügungen

Grundpfandrechtsbestellung, z. B. Grundschuld

Berufsrechtliche Regelungen

Als Notarin unterliege ich den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesnotarordnung (BnotO), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und der Dienstordnung (DONot). Diese Regelungen finden Sie unter folgendem Link: www.notar.de/der-notar/berufsrecht

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Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Schermbeck.
Wir freuen uns auf Ihre individuellen Fragen rund um die verschiedenen Rechtsgebiete.