Weseler Str. 5a 46514 Schermbeck
Notarin in Schermbeck
Als Notarin ist es meine Aufgabe, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und Unterschriften zu beglaubigen,
bei denen die Mitwirkung eines Notares gesetzlich vorgeschrieben oder es sachlich sinnvoll ist. Dabei geht es in erster Linie darum, den Willen der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zweifelsfrei zu dokumentieren.
Außerdem weise ich auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin, damit alle Beteiligten sich über das Rechtsgeschäft im Klaren sind, das sich aus ihrer geleisteten Unterschrift rechtlich bindend ergibt.
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Als Notarin bin ich Trägerin eines öffentlichen Amtes.
Ich übe mein Amt unparteiisch und unabhängig aus. Dabei prüfe ich die Sachverhalte sorgfältig,
kläre die Beteiligten über die Rechtsfolgen und Zusammenhänge auf und berate mit dem Ziel der Konfliktvermeidung.
In persönlichen Gesprächen erläutere ich Ihnen die Vor- und Nachteile sowie mögliche Auswirkungen der zu treffenden Vereinbarungen. Nach der Beurkundung ist meine Arbeit noch nicht zu Ende.
Gemeinsam mit meinem Team führe ich den gesamten Urkundenvollzug aus. Dies beinhaltet beispielsweise die Eintragung in ein öffentliches Register oder die Beschaffung von Genehmigungen. Bei diesen und anderen Aufgaben unterstütze ich Sie notariell.
Welche Rechtsgeschäfte beurkundet eine Notarin?
Der Gesetzgeber hat für wichtige Rechtsgeschäfte von großer Tragweite in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht die Beurkundung durch Notare vorgesehen. In manchen Bereichen ist eine notarielle Begleitung Pflicht, in anderen Bereichen ist sie zumindest dringend zu empfehlen. Ich unterstütze Sie notariell unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
Grundstücksverträge
Gesellschaftsgründungen
Testamente
General- und Vorsorgevollmachten
Schenkungs-/Übergabeverträge
Registeranmeldungen
Erbverträge
Betreuungs-/Patientenverfügungen
Grundpfandrechtsbestellung
Unterschriftsbeglaubigungen
Erbscheinanträge
Eheverträge
Berufsrechtliche Regelungen
Als Notarin unterliege ich den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesnotarordnung (BNotO), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und der Dienstordnungen für Notarinnen und Notare (DONot). Diese Regelungen finden Sie unter folgendem Link: www.notar.de/der-notar/berufsrecht
Ihre Notarin in Schermbeck
Als Notarin ist es meine Aufgabe, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und Unterschriften zu beglaubigen, bei denen die Mitwirkung eines Notares gesetzlich vorgeschrieben oder es sachlich sinnvoll ist. Dabei geht es in erster Linie darum, den Willen der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen zweifelsfrei zu dokumentieren. Außerdem weise ich auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin, damit alle Beteiligten sich über das Rechtsgeschäft im Klaren sind, das sich aus ihrer geleisteten Unterschrift rechtlich bindend ergibt.
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Als Notarin bin ich Trägerin eines öffentlichen Amtes.
Ich übe mein Amt unparteiisch und unabhängig aus. Dabei prüfe ich die Sachverhalte sorgfältig, kläre die Beteiligten über die Rechtsfolgen und Zusammenhänge auf und berate mit dem Ziel der Konfliktvermeidung.
In persönlichen Gesprächen erläutere ich Ihnen die Vor- und Nachteile sowie mögliche Auswirkungen der zu treffenden Vereinbarungen. Nach der Beurkundung ist meine Arbeit noch nicht zu Ende. Gemeinsam mit meinem Team führe ich den gesamten Urkundenvollzug aus. Dies beinhaltet beispielsweise die Eintragung in ein öffentliches Register oder die Beschaffung von Genehmigungen. Bei diesen und anderen Aufgaben unterstütze ich Sie notariell.
Welche Rechtsgeschäfte beurkundet eine Notarin?
Der Gesetzgeber hat für wichtige Rechtsgeschäfte von großer Tragweite in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht die Beurkundung durch Notare vorgesehen. In manchen Bereichen ist eine notarielle Begleitung Pflicht, in anderen Bereichen ist sie zumindest dringend zu empfehlen. Ich unterstütze Sie notariell unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
Gesellschaftsgründungen
Grundstücksverträge
Testamente
Eheverträge
Registeranmeldungen
Unterschriftsbeglaubigungen
Erbverträge
Erbscheinanträge
General- und Vorsorgevollmachten
Schenkungs- und Übergabeverträge
Betreuungs- und Patientenverfügungen
Grundpfandrechtsbestellung, z. B. Grundschuld
Berufsrechtliche Regelungen
Als Notarin unterliege ich den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesnotarordnung (BnotO), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und der Dienstordnung (DONot). Diese Regelungen finden Sie unter folgendem Link: www.notar.de/der-notar/berufsrecht